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Die Vertreterversammlung der Volksbank Clarholz-Lette-Beelen eG hat am 04. Juli 2011 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 10 Abs. 2 S. 1
"Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich."
Der Eintrag erfolgte am 18. Juli 2011 im Genossenschaftsregister Nr. 156 beim Amtsgericht Gütersloh.
Der Vorstand